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E-Health-Gesetz

Jetzt die eigenen Möglichkeiten für

digitale Medizin prüfen und planen

Die Digitalisierung in der Medizin schreitet unaufhaltsam voran – und das gilt nicht erst seit der Verab­

schiedung des E-Health-Gesetzes Ende des vergangenen Jahres. Für niedergelassene Fachärzte ist jetzt der

Zeitpunkt gekommen, sich aktiv mit den neuen Techniken zur Vernetzung sowohl mit Kollegen als auch mit

Patienten, mit Gesundheits-Apps und mit abgesicherter Kommunikation zu beschäftigen.

D

as E-Health-Gesetz ist vor allem

ein Signal für die Heilberufler,

sich auch in ihren Praxen auf di-

gitale Prozesse vorzubereiten, dem kön-

ne man sich nicht mehr entziehen, so

die Meinung von Georg Heßbrügge, Be-

reichsleiter Gesundheitsmärkte und

-politik bei der Deutschen Apotheker-

und Ärztebank (apoBank) im Gespräch

mit Springer Medizin. Das gelte zum

Beispiel auch für das ungeliebte Stamm-

datenmanagement der Krankenkassen,

mit dem der aktuelle Versichertenstatus

eines Patienten über die Gesundheits-

karte und die Telematikinfrastruktur

automatisch online überprüft und bei

Bedarf aktualisiert werden soll. „Das

wird kommen“, prophezeit Heßbrügge.

Die Tests dafür sollen nach mehrfacher

Verzögerung noch in diesem Jahr begin-

nen, ab Juli 2018 sollen Ärzte dann ver-

pflichtet sein, das in ihren Praxen zu

machen.

Die Fristen des E-Health-Gesetzes

Die Fristen, die das E-Health-Gesetz

vorgibt, so Heßbrügge, seien eine zwei-

schneidige Sache für Fachärzte: „Einer-

seits ist das Tempo viel zu langsam,

wenn man sieht, wie schnell die Digita-

lisierung in Deutschland vorankommt –

mit der breiten Nutzung von Apps, von

Smartphones und auch von sozialen Me-

dien. Deswegen wird ja auch teilweise so

hart Kritik daran geübt, dass zum Bei-

spiel der Medikationsplan zunächst auf

Papier kommen soll.“ Auf der anderen

Seite seien die Fristen für die Selbstver-

waltung durchaus anspruchsvoll, sei es

bei der Umsetzung des Stammdatenma-

nagements, sei es bei neuen Leistungen

wie dem Telekonsil und der Video-

sprechstunde, die bereits im kommen-

den Jahr wirksamwerden sollen. Wohin

die Reise geht, sehe man auch daran,

dass die gematik laut Gesetz bis Ende

dieses Jahres prüfen soll, inwieweit Pati-

enten mit mobilen Geräten Zugriff auf

ihre Patientendaten in einer künftigen

elektronischen Patientenakte bekom-

men könnten.

Nicht abwarten, bis die

EBM-Ziffer kommt

„Es ist an der Zeit, sich ganz konkret da-

rüber Gedanken zu machen, wie die

neuen Anwendungen umzusetzen sind“,

mahnt Heßbrügge. Denn wenn Patien-

ten sich an das System anschließen dür-

fen, könnte die elektronische Patienten-

akte, die bis Ende 2018 technisch bereit-

gestellt werden soll, sich sehr dynamisch

entwickeln. Auch wenn die Unsicherheit

noch groß ist, gehe es darum, die mög-

lichen Anwendungen auf Realisierbar-

keit in der eigenen Praxis zu prüfen,

zum Beispiel zu überlegen: „Wie bette

In Arztpraxen sind digitale Leistungen noch nicht der Alltag von heute, aber schon

bald der von morgen. Der Patient wird sie einfordern, darauf sollten niedergelassene

Ärzte vorbereitet sein.

©© Jan-Otto / iStock

Schmerzmedizin 2016; 32 (3)

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Praxis konkret