E-Health-Gesetz
Jetzt die eigenen Möglichkeiten für
digitale Medizin prüfen und planen
Die Digitalisierung in der Medizin schreitet unaufhaltsam voran – und das gilt nicht erst seit der Verab
schiedung des E-Health-Gesetzes Ende des vergangenen Jahres. Für niedergelassene Fachärzte ist jetzt der
Zeitpunkt gekommen, sich aktiv mit den neuen Techniken zur Vernetzung sowohl mit Kollegen als auch mit
Patienten, mit Gesundheits-Apps und mit abgesicherter Kommunikation zu beschäftigen.
D
as E-Health-Gesetz ist vor allem
ein Signal für die Heilberufler,
sich auch in ihren Praxen auf di-
gitale Prozesse vorzubereiten, dem kön-
ne man sich nicht mehr entziehen, so
die Meinung von Georg Heßbrügge, Be-
reichsleiter Gesundheitsmärkte und
-politik bei der Deutschen Apotheker-
und Ärztebank (apoBank) im Gespräch
mit Springer Medizin. Das gelte zum
Beispiel auch für das ungeliebte Stamm-
datenmanagement der Krankenkassen,
mit dem der aktuelle Versichertenstatus
eines Patienten über die Gesundheits-
karte und die Telematikinfrastruktur
automatisch online überprüft und bei
Bedarf aktualisiert werden soll. „Das
wird kommen“, prophezeit Heßbrügge.
Die Tests dafür sollen nach mehrfacher
Verzögerung noch in diesem Jahr begin-
nen, ab Juli 2018 sollen Ärzte dann ver-
pflichtet sein, das in ihren Praxen zu
machen.
Die Fristen des E-Health-Gesetzes
Die Fristen, die das E-Health-Gesetz
vorgibt, so Heßbrügge, seien eine zwei-
schneidige Sache für Fachärzte: „Einer-
seits ist das Tempo viel zu langsam,
wenn man sieht, wie schnell die Digita-
lisierung in Deutschland vorankommt –
mit der breiten Nutzung von Apps, von
Smartphones und auch von sozialen Me-
dien. Deswegen wird ja auch teilweise so
hart Kritik daran geübt, dass zum Bei-
spiel der Medikationsplan zunächst auf
Papier kommen soll.“ Auf der anderen
Seite seien die Fristen für die Selbstver-
waltung durchaus anspruchsvoll, sei es
bei der Umsetzung des Stammdatenma-
nagements, sei es bei neuen Leistungen
wie dem Telekonsil und der Video-
sprechstunde, die bereits im kommen-
den Jahr wirksamwerden sollen. Wohin
die Reise geht, sehe man auch daran,
dass die gematik laut Gesetz bis Ende
dieses Jahres prüfen soll, inwieweit Pati-
enten mit mobilen Geräten Zugriff auf
ihre Patientendaten in einer künftigen
elektronischen Patientenakte bekom-
men könnten.
Nicht abwarten, bis die
EBM-Ziffer kommt
„Es ist an der Zeit, sich ganz konkret da-
rüber Gedanken zu machen, wie die
neuen Anwendungen umzusetzen sind“,
mahnt Heßbrügge. Denn wenn Patien-
ten sich an das System anschließen dür-
fen, könnte die elektronische Patienten-
akte, die bis Ende 2018 technisch bereit-
gestellt werden soll, sich sehr dynamisch
entwickeln. Auch wenn die Unsicherheit
noch groß ist, gehe es darum, die mög-
lichen Anwendungen auf Realisierbar-
keit in der eigenen Praxis zu prüfen,
zum Beispiel zu überlegen: „Wie bette
In Arztpraxen sind digitale Leistungen noch nicht der Alltag von heute, aber schon
bald der von morgen. Der Patient wird sie einfordern, darauf sollten niedergelassene
Ärzte vorbereitet sein.
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Schmerzmedizin 2016; 32 (3)
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Praxis konkret