Der Fachanwalt für Medizinrecht Oliver Tolmein
hingegen betonte2014 in einem Redebeitrag im
Deutschen Bundestag, „§ 1901a BGB gibt das Recht,
ausdrücklich lebenserhaltende und lebensverlän
gernde medizinische Behandlungen aller Art zu je
dem Zeitpunkt einer Erkrankung abzulehnen“ [21].
In praxi gibt es immer wieder Unklarheiten, ob man
denn ohne Todesnähe Lebenserhaltung nicht fort
führen oder palliative Sedierungen beginnen dürfe.
Hier ist zu fordern, dass die Möglichkeiten, die uns
die Medizin und das Recht jetzt schon bieten, voll
kommen ausgeschöpft werden müssen, bevor gefor
dert wird, Patienten zu töten.
Den tiefen Dissens der Haltungsunterschiede in
der Diskussion zeigen zum Beispiel Äußerungen,
wie die von Rechtsanwalt Dieter Graefe, Dignitas
Deutschland, dass in deutschen Altenheimen die
Versorgung so schlecht sei, dass man Sterbehilfe in
Deutschland brauche [22]. Hingegen argumentiert
Hermann Gröhe, Angewiesenheit und Hilfebedürf
tigkeit seien zwar nichts Unwürdiges, dass aber oft
mals die Scham davor mehr zur „Hitzigkeit der Dis
kussion“ beitrage als extreme Einzelfälle, bei denen
die Medizin „heute sehr gut helfen könne“ [23].
Schramme diskutiert, ob der Anspruch auf einen
Suizid auch einen Anspruch auf Tötung zur Folge
haben könnte [24].
Ob geschäftsmäßige Angebote zur Beihilfe zur
Selbsttötung nun taterleichternd wären oder im
Gegenteil „suizidversuchspräventiv“, ist bislang
nicht valide untersucht worden [25, 26]. Die stete
Zunahme der Zahl der FTB und der Summe aus
FTB und Selbsttötung in der Schweiz kann eine
Suizid(versuchs)prävention durch das regelhafte
und gesellschaftlich akzeptierte Angebot organi
siert verfügbarer Strukturen zumindest nicht be
stätigen.
Gleich wie nun die Wahrscheinlichkeit einer Sui
zidprävention bewertet würde, gibt der Volkswirt
Steffen Fleßa zu bedenken, dass es neben dem vor
liegenden individuellen Fall immer gesamtgesell
schaftliche Folgen zu beachten gilt. Hier sei die
„Letztverlässlichkeit“ eine wichtige Ressource [27].
Der Einzelne muss sich darauf verlassen können,
dass ihm auch in Hilflosigkeit beigestanden wird,
ohne ihm das Leben zu verkürzen. Die spezialisier
te ambulante Palliativversorgung (SAPV) trägt
durch die drei Wirkfaktoren von effektiver Symp
tomlinderung, Sicherheitsversprechen und Alltags
rahmung entscheidend dazu bei, dass der Wunsch
zu sterben zurückgehen kann [28, 29].
In diesem Sinne der Letztverlässlichkeit argu
mentiert auch Nikolaus Schneider, denn „Unge
wissheit ist eine wesentliche Ursache für den Ver
lust von Grundvertrauen in ein soziales Netz, das
mich auffängt, wenn ich als hilfebedürftiger alter
Mensch Unterstützung benötige“ [30].
Kritische Würdigung der Suizide unter der SAPV
Bewertet man die Antworten zu den Suiziden wird
klar, dass körperliches Leiden nach Einschätzung
der Palliativmediziner sicher behandelt werden
könnte. Es kann aber keine Garantie geben, dass
jeder Patient sein Leben mit palliativer Hilfe so be
schließen kann, wie er es wünscht.
Für alle Patienten mit ausgeprägt leidvoller kör
perlicher Symptomatik zeigt sich in der Befragung,
dass die palliative Sedierung bei gegebener Indi
kation als wirksames Instrument der Symptom
kontrolle bewertet wird. Sie wird dabei als nicht
lebensverkürzend beurteilt, denn das Ziel einer
palliativen Sedierung ist dabei eine Bewusstseins
dämpfung, die gerade nur so weit geht, dass Sym
ptome ausreichend kontrolliert und nicht mehr als
Tab. 5: Antworten zu Wünschen nach Lebensverkürzung
Frage 35: Bei wie vielen Ihrer Patienten wurde Tötung auf Verlangen von Angehöri-
gen nachgefragt pro Jahr?
2013
Anzahl
Mittelwert STABWN Verstorben
gesamt
Anteil
Erwachsene
109
4,5
8,4
7.831
1,39%
Kinder
4
0,3
0,8
183
2,19%
Gesamtergebnis 113
3,1
7,2
8.014
1,41%
2014
Anzahl
Mittelwert STABWN Verstorben
gesamt
Anteil
Erwachsene
110
4,4
8,8
9.154
1,20%
Kinder
8
0,6
1,1
189
4,23%
Gesamtergebnis 118
3,1
7,4
9.343
1,26%
(n = 36 in 2013; n = 38 in 2014)
Tab. 4: Antworten zu Wünschen nach Lebensverkürzung
Frage 33: Bei wie vielen Ihrer Patienten wurde Tötung auf Verlangen vom Patienten
selbst nachgefragt pro Jahr?
2013
Anzahl
Mittelwert STABWN Verstorben
gesamt
Anteil
Erwachsene
220
9,2
20,2
7.831
2,81%
Kinder
2
0,2
0,6
183
1,09%
Gesamtergebnis 222
6,2
17,1
8.014
2,77%
2014
Anzahl
Mittelwert STABWN Verstorben
gesamt
Anteil
Erwachsene
254
10,2
22,0
9.154
2,77%
Kinder
2
0,2
0,4
189
1,06%
Gesamtergebnis 256
6,7
18,5
9.343
2,74%
(n = 36 in 2013; n= 38 in 2014)
Schmerzmedizin 2016; 32 (3)
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