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Der Fachanwalt für Medizinrecht Oliver Tolmein

hingegen betonte2014 in einem Redebeitrag im

Deutschen Bundestag, „§ 1901a BGB gibt das Recht,

ausdrücklich lebenserhaltende und lebensverlän­

gernde medizinische Behandlungen aller Art zu je­

dem Zeitpunkt einer Erkrankung abzulehnen“ [21].

In praxi gibt es immer wieder Unklarheiten, ob man

denn ohne Todesnähe Lebenserhaltung nicht fort­

führen oder palliative Sedierungen beginnen dürfe.

Hier ist zu fordern, dass die Möglichkeiten, die uns

die Medizin und das Recht jetzt schon bieten, voll­

kommen ausgeschöpft werden müssen, bevor gefor­

dert wird, Patienten zu töten.

Den tiefen Dissens der Haltungsunterschiede in

der Diskussion zeigen zum Beispiel Äußerungen,

wie die von Rechtsanwalt Dieter Graefe, Dignitas

Deutschland, dass in deutschen Altenheimen die

Versorgung so schlecht sei, dass man Sterbehilfe in

Deutschland brauche [22]. Hingegen argumentiert

Hermann Gröhe, Angewiesenheit und Hilfebedürf­

tigkeit seien zwar nichts Unwürdiges, dass aber oft­

mals die Scham davor mehr zur „Hitzigkeit der Dis­

kussion“ beitrage als extreme Einzelfälle, bei denen

die Medizin „heute sehr gut helfen könne“ [23].

Schramme diskutiert, ob der Anspruch auf einen

Suizid auch einen Anspruch auf Tötung zur Folge

haben könnte [24].

Ob geschäftsmäßige Angebote zur Beihilfe zur

Selbsttötung nun taterleichternd wären oder im

Gegenteil „suizidversuchspräventiv“, ist bislang

nicht valide untersucht worden [25, 26]. Die stete

Zunahme der Zahl der FTB und der Summe aus

FTB und Selbsttötung in der Schweiz kann eine

Suizid(versuchs)prävention durch das regelhafte

und gesellschaftlich akzeptierte Angebot organi­

siert verfügbarer Strukturen zumindest nicht be­

stätigen.

Gleich wie nun die Wahrscheinlichkeit einer Sui­

zidprävention bewertet würde, gibt der Volkswirt

Steffen Fleßa zu bedenken, dass es neben dem vor­

liegenden individuellen Fall immer gesamtgesell­

schaftliche Folgen zu beachten gilt. Hier sei die

„Letztverlässlichkeit“ eine wichtige Ressource [27].

Der Einzelne muss sich darauf verlassen können,

dass ihm auch in Hilflosigkeit beigestanden wird,

ohne ihm das Leben zu verkürzen. Die spezialisier­

te ambulante Palliativversorgung (SAPV) trägt

durch die drei Wirkfaktoren von effektiver Symp­

tomlinderung, Sicherheitsversprechen und Alltags­

rahmung entscheidend dazu bei, dass der Wunsch

zu sterben zurückgehen kann [28, 29].

In diesem Sinne der Letztverlässlichkeit argu­

mentiert auch Nikolaus Schneider, denn „Unge­

wissheit ist eine wesentliche Ursache für den Ver­

lust von Grundvertrauen in ein soziales Netz, das

mich auffängt, wenn ich als hilfebedürftiger alter

Mensch Unterstützung benötige“ [30].

Kritische Würdigung der Suizide unter der SAPV

Bewertet man die Antworten zu den Suiziden wird

klar, dass körperliches Leiden nach Einschätzung

der Palliativmediziner sicher behandelt werden

könnte. Es kann aber keine Garantie geben, dass

jeder Patient sein Leben mit palliativer Hilfe so be­

schließen kann, wie er es wünscht.

Für alle Patienten mit ausgeprägt leidvoller kör­

perlicher Symptomatik zeigt sich in der Befragung,

dass die palliative Sedierung bei gegebener Indi­

kation als wirksames Instrument der Symptom­

kontrolle bewertet wird. Sie wird dabei als nicht

lebensverkürzend beurteilt, denn das Ziel einer

palliativen Sedierung ist dabei eine Bewusstseins­

dämpfung, die gerade nur so weit geht, dass Sym­

ptome ausreichend kontrolliert und nicht mehr als

Tab. 5: Antworten zu Wünschen nach Lebensverkürzung

Frage 35: Bei wie vielen Ihrer Patienten wurde Tötung auf Verlangen von Angehöri-

gen nachgefragt pro Jahr?

2013

Anzahl

Mittelwert STABWN Verstorben

gesamt

Anteil

Erwachsene

109

4,5

8,4

7.831

1,39%

Kinder

4

0,3

0,8

183

2,19%

Gesamtergebnis 113

3,1

7,2

8.014

1,41%

2014

Anzahl

Mittelwert STABWN Verstorben

gesamt

Anteil

Erwachsene

110

4,4

8,8

9.154

1,20%

Kinder

8

0,6

1,1

189

4,23%

Gesamtergebnis 118

3,1

7,4

9.343

1,26%

(n = 36 in 2013; n = 38 in 2014)

Tab. 4: Antworten zu Wünschen nach Lebensverkürzung

Frage 33: Bei wie vielen Ihrer Patienten wurde Tötung auf Verlangen vom Patienten

selbst nachgefragt pro Jahr?

2013

Anzahl

Mittelwert STABWN Verstorben

gesamt

Anteil

Erwachsene

220

9,2

20,2

7.831

2,81%

Kinder

2

0,2

0,6

183

1,09%

Gesamtergebnis 222

6,2

17,1

8.014

2,77%

2014

Anzahl

Mittelwert STABWN Verstorben

gesamt

Anteil

Erwachsene

254

10,2

22,0

9.154

2,77%

Kinder

2

0,2

0,4

189

1,06%

Gesamtergebnis 256

6,7

18,5

9.343

2,74%

(n = 36 in 2013; n= 38 in 2014)

Schmerzmedizin 2016; 32 (3)

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