Qualifikation Schwerpunkt Palliativmedizin DGS
Die Deutsche Gesellschaft für Schmerztherapie e. V. hat gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin ein Konzept für die Qualifikation Schwerpunkt Palliativmedizin entwickelt.
Antrag auf Anerkennung Qualifikation Schwerpunkt Palliativmedizin DGS ![]()
Im Mittelpunkt der Eignung eines Palliativteams, bestehend aus Ärzten und Pflegepersonal steht der Nachweis dieser besonderen Qualifikation durch:
eine adäquate Ausbildung in Schmerztherapie und Symptomkontrolle
eine
besondere Qualifikation in der Palliativmedizin
Erwerb von Sensibilität
und sozialer Kompetenz
Erfahrung in organisatorischen Fragen
Durch den modularen Aufbau des Curriculums können bereits erworbene Qualifikationen mit einbezogen werden.
Die ärztliche palliativmedizinische Kompetenz sollte belegt sein durch den Nachweis:
- mindestens der abgeschlossenen Qualifikation Schwerpunkt Schmerztherapie nach den Richtlinien DGS oder der Anerkennung der Zusatzbezeichnung "Spezielle Schmerztherapie" durch die Landesärztekammer oder durch die Teilnahme an der Schmerztherapievereinbarung der kassenärztlichen Vereinigung,
- eines Palliativ-Care-Kurses über 120 Stunden nach den Kriterien der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin oder einer Tätigkeit über zwei Jahre auf einer Palliativstation oder in einem Hospiz,
- der Qualifikation psychosomatische Grundversorgung,
- der regelmäßigen Teilnahme mindestens viermal im Jahr an einem Qualitätszirkel Palliativmedizin,
- abschließendes mündliches Prüfungskolloquium.
Für die weitere Qualifikation über das erste Jahr hinaus ist eine kontinuierliche Fortbildung nötig.
Weitere Informationen zum nächsten Fortbildungstermin finden Sie hier...

