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http://www.DGS-PraxisLeitlinien.denoch „neben ihm“ von einer neuen Therapieform profitiert, ob doppelblind, ran-
domisiert oder cross – over überprüft.
Daher ist der Expertenkonsens in vielen Fragestellungen das einzig verbleibende
Mittel, um etablierte Vorgehensweisen und Behandlungskonzepte zum Tumor-
schmerz darzustellen, ggfs. zu empfehlen für den Behandlungsalltag.
D.L. Sackett hat den Expertenkonsens(das eigene Wissen) als gleichrangig mit
dem Wissen Dritter(erfasst in der Literaturrecherche) sowie mit den Wünschen
und Wertvorstellungen der Patienten aufgefasst:
„Evidence based clinical decision making involves integrating three
primary sources of information: the best available external clinical evi-
dence gathered from systematic clinical research, individual clinical ex-
pertise (consisting of practitioner proficiency and judgement, as acquired
through clinical experience and clinical practice), and individual patient
values and expectations.” (Sackett DL et al. : How to practice and teach
EBM. New York, Edinburgh, London, Madrid,Melbourne, San Francisco,
Tokyo : Churchill Livingstone, 2000).
Er erläutert, dass gute Ärzte ihre Entscheidungen stets auf jeweils alle 3 Säulen
der Evidenz gründen: klinische Studien in best verfügbarer wissenschaftlicher
Evidenz, klinische Expertise und Patienten in ihren individuellen Besonderheiten.
Interne oder externe Evidenz allein können zu dem Missverständnis einer Tu-
morschmerztherapie mit paternal - direktiven Entscheidungwegen einladen,
- oder indirekt paternalistisch wirken, indem möglichst solche Patientenent-
scheidungen befördert werden, die dem behandelnden Arzt genehm sind,- also
Strategien , die direkt oder indirekt das Prinzip der Patientenautonomie umge-
hen möchten; eine missbräuchliche Nutzung von Leitlinien und Metaanalysen,
die überholten Paternalismus begründen oder als vorrangiges Instrument der
Kostenreduktion im Gesundheitswesen missbraucht werden können, sind - auf-
grund ihrer besonderen Lebens- und Erlebensbedingungen - für Tumorpatienten
besonders riskant. Zu Recht wehren sich Patienten gegen Fremddefinitionen ih-
rer Lebensqualität. Patienten mit Tumorschmerz suchen sinnvolle ,begründete
Therapien, aber manchmal auch sinnvolle, begründete Therapiebegrenzungen in
einem vertrauensvollen Arzt – Patientenverhältnis, in dem das ärztliche Handeln
eher dienenden als herrschenden Charakter hat. Die bisherigen Leitlinien behan-
deln die Ansprüche und Rechte der Betroffenen marginal, oft überhaupt nicht;
wenn seit längerem das juristische Prinzip „voluntas aegroti über salus aegroti“
Gültigkeit besitzt, erscheint manche Leitlinie in ihrer Anwendung und Interpreta-
tion nicht vorurteilsfrei.
Eine Besonderheit der Tumorschmerztherapie liegt in dem weitverbreiteten
fachlichen und gesellschaftlichen Konsens, dass die Verwendung von Opioiden
Vorwort