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http://www.DGS-PraxisLeitlinien.de

IIIa.3

EG:

C

EZ:

7/7

K

A

:

94,1

K

P

:

97,9

Die medikamentöse Tumorschmerztherapie wird als Dauerthe-

rapie mit festen Einnahmezeiten so organisiert, dass möglichst

eine 24- stündige Abdeckung durch die Retardfreisetzung sicher-

gestellt wird.

Nicht nur die Eigenschaften der gewählten Substanz, sondern

auch deren Galenik sollen in die Therapieentscheidungen ein-

fließen.

IIIa.Pharmakotherapie von Tumorschmerzen in der WHO Stufe III

Meine Notizen: