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http://www.DGS-PraxisLeitlinien.deIIIa.3
EG:
C
EZ:
7/7
K
A
:
94,1
K
P
:
97,9
Die medikamentöse Tumorschmerztherapie wird als Dauerthe-
rapie mit festen Einnahmezeiten so organisiert, dass möglichst
eine 24- stündige Abdeckung durch die Retardfreisetzung sicher-
gestellt wird.
Nicht nur die Eigenschaften der gewählten Substanz, sondern
auch deren Galenik sollen in die Therapieentscheidungen ein-
fließen.
IIIa.Pharmakotherapie von Tumorschmerzen in der WHO Stufe III
Meine Notizen: