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http://www.DGS-PraxisLeitlinien.deII.6
EG:
C
EZ:
7/7
K
A
:
94,4
K
P
:
98,6
Schmerzmedizinische Diagnostik berücksichtigt stets das allge-
meine Krankheitsbild des Tumorpatienten.
Wenn kausale Therapieansätze (z.B. Operationen, Chemo-oder
Strahlentherapie) nicht mehr erfolgversprechend oder zumutbar
sind, oder vom Patienten nicht gewünscht werden (persönlich
formuliert oder durch Ausschluss in sog. Patientenverfügungen),
ist eine rein symptomatische, möglichst nebenwirkungsarme,
schmerzmedizinische Begleitung indiziert.
II. Schmerzmedizinische Diagnostik
Meine Notizen: