22
http://www.DGS-PraxisLeitlinien.deI.3
EG:
C
EZ:
7/7
K
A
:
94,0
K
P
:
96,2
Der nicht entscheidungsfähige Tumorpatient erhält eine Thera-
pie nach den Prinzipien seines mutmaßlichen Willens oder den
Inhalten seiner rechtsverbindlichen Verfügungen.
I. Patientenautonomie
Meine Notizen: