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http://www.DGS-PraxisLeitlinien.deheit bekannt geworden sind. Zwar erlauben Methodenberichte zu höherwerti-
gen Leitlinien in der Regel keinen einseitigen Einfluss von Organisationen oder
Personen auf den Leitlinienprozeß, jedoch ist grundsätzlich durch das Votum der
beratenden Experten eine Änderung von evidenzbasierten Empfehlungen durch
Eminenz möglich.
Die Darstellung des Abstimmungsverhaltens der Arbeitskreismitglieder eröffnet
die Möglichkeit, transparent über den Arbeitskreis hinaus z.B. durch die Mitglie-
der der Deutschen Gesellschaft für Schmerztherapie (DGS) e.V. Expertenkonsens
in der Breite transparent zu erweitern für solche Empfehlungen, für die siche-
re Studienergebnisse fehlen oder widersprüchlich sind; denn alle bisher publi-
zierten Leitlinien haben den Mangel an studienbelegter Evidenz beklagt, laden
jedoch zu Interpretationsspielräumen in der Gesundheitspolitik oder in der Öf-
fentlichkeit ein mit dem Eindruck, dass nicht existiert, was nicht bewiesen ist.
Diesem Missverständnis soll mit Transparenz im Abstimmungsverhalten der Ex-
perten begegnet werden.
Der aus der Literaturrecherche abzuleitende Evidenzgrad wurde in Analogie zu
Harbour et al. (Harbour R, Miller J, for the Scottish Intercollegial Guidelines Net-
work (SIGN) Grading Review Group. A new system for grading recommendations
in evidence based guidelines. BMJ 2001; 323(11): 334-336) in 3 Kategorien ein-
gestuft:
A Die Aussage wird durch mehrere valide klinische Studien oder Metaana-
lysen oder systematische Reviews randomisierter kontrollierter Studien
unterstützt.
B Die Aussage wird durch mindestens 1 valide klinische, randomisierte kont-
rollierte Studie belegt.
C Die Aussage wird nicht durch sichere Studienergebnisse belegt, weil
entweder adäquate Studien nicht vorliegen oder die Studienergebnisse
widersprüchlich sind.
Zusätzlich wurde der Zustimmungsgrad innerhalb der Arbeitsgruppe dokumen-
tiert, wobei Aussagen grundsätzlich nur dann in die Praxisleitlinie aufgenommen
wurden, wenn die einfache Mehrheit der Arbeitsgruppenmitglieder den Inhalt
der Empfehlung als klinisch relevant, valide und umsetzbar bejahte (Enthaltun-
gen wurden als „Nein“ eingestuft).
Vorbemerkung