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http://www.DGS-PraxisLeitlinien.deLiteraturrecherche und externe Evidenz
1 Im Dezember 2011 wurde mit Unterstützung von Herrn PD Dr. M. Überall,
Nürnberg, eine Datenbankrecherche mit den Suchbegriffen Tumor und
Schmerz, Tumorschmerz, Durchbruchschmerz in ihren englischen und
deutschen Begriffen in der Medline - Datenbank vorgenommen; es
ergaben sich 339 wissenschaftliche Artikel ergaben, die allen Arbeitsgrup-
penmitgliedern zur Verfügung gestellt wurden und nach ihrer Qualität
strukturiert gesichtet wurden.
2 Es wurden 139 Artikel identifiziert, die für die vorliegende Praxisleitlinie
nach kritischer Bewertung als valide, klinisch relevant und bedeutsam
eingestuft wurden. In diese Bewertung sind Zielkriterien der Praxisleitli-
nie, hinreichende Fallzahlen, die Repräsentativität der Studienpopulation,
die Signifikanz der Ergebnisse einbezogen worden. Auf der Ebene der
Informationsselektion und -bewertung sind systematische Fehler grund-
sätzlich denkbar. Durch Abgleich unter den Mitgliedern des Arbeitskreises
und Sorgfalt bei der Recherche wurde versucht, systematische Fehler zu
vermeiden.
3 Zudem wurden die verfügbaren, bereits existierenden Leitlinien gesich-
tet und weitere thematisch – inhaltlich relevante Literatur hinzugezogen
(Fachzeitschriften, Lehrbücher). Das Scottish Intercollegiate Guidelines
Network und das New Zealand Guidelines Project wurden einbezogen.
4 Die Befunde wurden in Arbeitstreffen mit den Werten und Vorstellungen
der Patienten im kurativen und palliativen Bereich abgeglichen und disku-
tiert. In 2 Konsensuskonferenzen wurde die interne und externe Evidenz
im Februar 2012 für die einzelnen Fragestellungen bewertet anhand der
vorliegenden Literatur.
5 Die Literaturrecherche umfasste den Zeitraum der zurückliegenden 5 Jah-
re zum Tumorschmerz bei erwachsenen Menschen (2006 – Ende 2011).
Empfehlungsverfahren
Die Arbeitsgruppe hat jedem Mitglied im Entwicklungsprozess der Leitlinie
gleichrangigen Einfluss auf die Empfehlungsaussagen eingeräumt. Jede Emp-
fehlungsaussage, für die keine starke Evidenz ermittelt werden konnte, wurde
transparent mit dem Ergebnis des Abstimmungsverhaltens der Experten verse-
hen. Es war das ausdrückliche Ziel dieser Vorgehensweise, „eminenzbasierte“
Empfehlungen zu vermeiden, wie sie für einige S3 – Leitlinien in der Vergangen-
Vorbemerkung