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http://www.DGS-PraxisLeitlinien.deVI.35
EL:
4
EG:
C
K
A
:
96,4
K
P
:
93,3
Sollten die verantwortlichen Organe der Selbstverwaltung kei-
ne entsprechenden allgemein gültigen und überregionalen Ver-
einbarungen zur Unterbindung entsprechender Substitutionen
treffen, so ist eine mögliche/drohende Substitution in jedem
Einzelfall durch Markieren des aut-idem Feldes zu unterbinden.
Literatur
VI. Behandlung
Meine Notizen: