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96

http://www.DGS-PraxisLeitlinien.de

VI.35

EL:

4

EG:

C

K

A

:

96,4

K

P

:

93,3

Sollten die verantwortlichen Organe der Selbstverwaltung kei-

ne entsprechenden allgemein gültigen und überregionalen Ver-

einbarungen zur Unterbindung entsprechender Substitutionen

treffen, so ist eine mögliche/drohende Substitution in jedem

Einzelfall durch Markieren des aut-idem Feldes zu unterbinden.

Literatur

VI. Behandlung

Meine Notizen: