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http://www.DGS-PraxisLeitlinien.deVII.10
EL:
4
EG:
C
K
A
:
89,5
K
P
:
96,5
Sowohl eine mangelhafte Aufklärung als auch eine unterlassene
Hilfeleistung oder eine Köperverletzung wegen Unterversorgung
können nach deutschem Zivilrecht Schadenersatzansprüche
auslösen und berufsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Im Rahmen der speziellen ambulanten Palliativversorgung
(SAPV) kann - je nach Rechtsform der sog. Palliative Care Teams ‑
auch eine gesamtschuldnerische Haftung eintreten, nach der
u.U. alle an dieser Versorgung per Vertrag teilnehmenden Per-
sonen/Parteien für Fehler aller Partner dieser Struktur haftbar
gemacht werden können.
Literatur
VII. Sonstiges
Meine Notizen: