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http://www.DGS-PraxisLeitlinien.deVII.6
EL:
4
EG:
C
K
A
:
95,7
K
P
:
96,5
Damit der unter Durchbruchschmerzen leidende Tumorpati-
ent (rechts-)wirksam in eine entsprechende Therapie einwil-
ligen kann, muss eine adäquate Aufklärung erfolgen, die einer
(möglichst schriftlichen) detaillierten Dokumentation bedarf
und Mitwirkungspflicht sowie Mitwirkungsfähigkeit des jeweils
betroffenen Patienten umfassen sollte. In diese Aufklärung sind
Informationen über Therapiealternativen sowie über mögliche
Risiken und Nebenwirkungen der diskutierten (und letztlich kon-
sentierten) Therapien einzubeziehen.
Literatur
VII. Sonstiges
Meine Notizen: