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http://www.DGS-PraxisLeitlinien.deVII.3
EL:
4
EG:
C
K
A
:
95,0
K
P
:
96,5
Nach aktueller Rechtsprechung schuldet der behandelnde Arzt
seinem Patienten eine Therapie nach dem jeweiligen Thera-
piestandard, wobei sich dieser am aktuellen Wissensstand und
nicht an der persönlichen Erfahrung des jeweils behandelnden
Arztes orientiert!
Ob dieser Therapiestandard im jeweiligen Einzelfall den indivi-
duellen Bedürfnissen des Betroffenen gerecht wird und damit
(unter Abwägung der zu erwartenden Vor-/Nachteile) von ei-
nem Nutzen für den Patient ausgegangen werden kann, obliegt
dem Urteil des Behandlers und seinen individuellen Erfahrungen
(d.h. seiner internen Evidenz).
Literatur
VII. Sonstiges
Meine Notizen: