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http://www.DGS-PraxisLeitlinien.deJahrzehntelange Bemühungen des Gesetzgebers, den Finanzierungsproblemen
des gesetzlichen Krankenkassensystems durch zahllose Reformen des Sozial-
gesetzbuchs 5 (SGB V) Einhalt zu gebieten, führten zu endlosen Debatten im
Grenzbereich zwischen formal erwünschter Rationalisierung und tatsächlich an-
gestrebter Rationierung medizinischer Leistungen. Obwohl die medizinische Ver-
sorgung mit Arzneimitteln bzgl. des Gesamtvolumens der Gesundheitsausgaben
eher von nachrangiger Bedeutung sind, stand (und steht) der Arzneimittelmarkt
überdurchschnittlich häufig im Fokus der verschiedensten Kostendämpfungs-
maßnahmen und war (bzw. ist!) Gegenstand zahlreicher (mehr oder weniger ra-
tionaler) Sparbemühungen.
Kernelement dieser Bestrebungen zur Kostenreduktion der Arzneimittelaus-
gaben im Gesundheitswesen war bereits vor vielen Jahren das gesetzgebe-
rische Angebot zur vereinfachten Zulassung und Einführung sog. Generika als
preiswerte(re) Alternative zu den teueren innovativen Erstanbieterarzneimitteln
(den sog. Innovatorprodukten). Darüber hinaus besteht ein zunehmender öf-
fentlicher Druck (v.a. durch die Krankenkassen), Patienten mit diesen kosten-
günstigeren Alternativen zu behandeln bzw. Patienten umzustellen, auch wenn
die Behandlung bereits begonnen hat.
Ungeachtet der intensiven und durchaus kontroversen Diskussion über mögliche
Risiken eines medizinisch nicht-indizierten Wechsels zwischen verschiedenen
wirkstoffidentischen Originalarzneimitteln, Generika, Parallel- und Reimporten
und zunehmend auch zwischen unterschiedlichen generischen Produkten unter-
einander, hat der Gesetzgeber die Regelungen zur Arzneimittelsubstitution im
Laufe der Jahre kontinuierlich im Sinne einer Präferenzierung des Einsatzes von
Generika verschoben und gegenüber den Ansprüchen Betroffener auf eine hohe
Versorgungsqualität und eine konstante Arzneimitteltherapie priorisiert. Konse-
kutiv wurde durch diese gesetzlichen Vorgaben ein Substitutionskarussel in Gang
gesetzt, dessen Dynamik einerseits offensichtlich den Krankenkassen eine Sen-
kung der Arzneimittelausgaben beschert, andererseits patientenrelevante Fra-
gen der Arzneimittelsicherheit und der Versorgungsqualität negiert.
Offensichtlich ist, dass die diesbezüglich dringend notwendigen Diskussionen
und Güterabwägungen nicht nur durch die gesellschaftliche Vielfalt von Wer-
teüberzeugungen und Lebensentscheidungen geprägt sind und eher selten auf
einem allgemein geteilten und konsentierten Wertekonsens beruhen. Betroffe-
ne werden unter Berücksichtigung ihrer individuellen Betroffenheit naturgemäß
anders argumentieren als die sie versorgenden Leistungserbringer [die unter
dem zunehmenden ökonomischen Druck möglicherweise nicht, bzw. nicht nur
das Wohl des individuell leidenden Schmerzpatienten zum Ziel haben (dürfen?)]
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