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http://www.DGS-PraxisLeitlinien.de# 37
EG:
C
EL:
4
K
A
:
93,2
Zeigen sich im Rahmen/Verlauf einer wirkstoffidentischen Arz-
neimittelsubstitution Wirksamkeits- und/oder Verträglichkeits-
probleme, so sollte ärztlicherseits eine Rückumstellung auf das
vorangehend verordnete Ursprungspräparat vollzogen und die
rückumstellungsauslösenden Gründe nachvollziehbar doku-
mentiert werden.
Gleichzeitig sollten die hierfür verantwortlichen Ereignisse (un-
abhängig davon, ob sie arzneimittelsicherheitsrelevant und/
oder wirksamkeitsbedingt sind) auf einem Meldebogen für un-
erwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) dokumentiert und
den verantwortlichen Behörden (d.h. Bundesinstitut für Arznei-
mittel und Medizinprodukte - BfArM, Arzneimittelkommission
der deutschen Ärzteschaft - AKDÄ, etc.), der zuständigen Kran-
kenkasse sowie ggf. auch neutralen Meldestellen (wie z.B. den
schmerzmedizinischen Fachgesellschaften) und der interessier-
ten Öffentlichkeit bekannt gemacht werden.
Meine Notizen: