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http://www.DGS-PraxisLeitlinien.de# 35
EG:
C
EL:
4
K
A
:
93,3
Erfolgt bei der Arzneimittelabholung eine nicht medizinisch be-
gründete Substitution ohne Kenntnis des behandelnden Arztes,
so sollte dieser vom Arzneistoff-abgebenden Apotheker zeitnah
informiert und dem betroffenen Patient empfohlen werden, sich
ggf. nochmals bei seinem Behandler vorzustellen, um eine best-
mögliche Anwendungssicherheit und Wirksamkeit zu gewähr-
leisten.
In jedem Fall ist der betroffene Patient bereits durch den Arznei-
stoff-abgebenden Apotheker über die erfolgte Substitution, die
damit einhergehenden Veränderungen (neue Verpackung, neue
Tablettenform und -farbe, etc.) aufzuklären um zu verhindern,
dass durch Paralleleinnahmen von „altem“ und „neuen“ Arznei-
stoff sicherheitsrelevante Überdosierungen resultieren.
Meine Notizen: