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Neben den unmittelbar in den zur Substitution anstehenden
Arzneimitteln begründeten pharmakologischen Bedenken kön-
nen sich im konkreten Einzelfall aus der individuellen Persön-
lichkeit des betroffenen Patienten, seiner Erkrankung und sei-
nen Lebensumständen sowie seiner emotionalen Befindlichkeit
und/oder seinen intellektuellen Fähigkeiten weitere medizinisch
relevante Bedenken ergeben, die letztlich Anlass sein können/
sollten, eine nicht medizinisch indizierte Substitution zu unter-
binden.
Aus schmerzmedizinischer Sicht kritisch sind diesbezüglich u.a.
folgende Krankheits- bzw. Patienten-bedingte Faktoren:
a. ältere Patienten (über 60 Jahre)
b. gesicherte Berufstätigkeit unter/durch Therapie
c. alleinstehende bzw. alleine lebende Patienten
d. Patienten mit psychischen Begleiterkrankungen (z.B.
Angst, Depressivität, etc.)
e. Patienten mit neurologischen Begleiterkrankungen (z.B.
M. Parkinson, Epilepsie, etc.)
f.
Patienten unter Polymedikation (insbesondere mit Anti-
depressiva und/oder Antikonvulsiva)
g. Patienten, die durch eine medikamentöse Behandlung
ihr individuelles Behandlungsziel (IBZ) erreicht haben
h. Patienten mit einer geistigen Behinderung
i.
Patienten mit zurückliegenden (negativen) Erfahrungen
mit Komplikationen infolge einer Arzneimittelsubstitu-
tion
Jede Substitution von Fertigarzneimitteln bei Vorliegen eines
oder mehrerer der vorgenannten Faktoren ist schmerzmedi-
zinisch als kritisch anzusehen und sollte (zur Vermeidung bzw.
frühzeitigen Entdeckung arzneimittelsicherheitsrelevanter Pro-
bleme und Einleitung geeigneter Gegenmaßnahmen) nur im
äußersten Notfall sowie unter Gewährleistung-/Sicherstellung
entsprechender
Vorsichts-/Kontroll-/Überwachungsmaßnah-
men erfolgen.