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http://www.DGS-PraxisLeitlinien.deSeit Gedenken dominieren Finanzierungsprobleme der gesetzlichen Krankenver-
sicherungen die gesundheitspolitische Diskussion in Deutschland, wie auch in
den anderen Industrienationen der westlichen Welt, die - verstärkt durch die
demographische Entwicklung und den medizinischen Fortschritt - vor allem
durch eine Diskrepanz zwischen Einnahmen (zu niedrig) und Ausgaben (zu hoch)
bedingt sind. Gesetzgeberische Versuche, dieser Entwicklung dauerhaft Einhalt
zu gebieten, haben zu zahlreichen Reformen des Sozialgesetzbuchs 5 (SGB V) ge-
führt, unter anderem zur Einführung des sog. Wirtschaftlichkeitsgebot (§ 12 Abs.
1 SGB V) für alle in § 11 SGB V genannten medizinischen Leistungen.
Entsprechend diesem Wirtschaftlichkeitsgebot müssen diese Leistungen nicht
nur ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein, sondern sie dürfen das
Maß des Notwendigen auch nicht überschreiten. Leistungen, die diese Anforde-
rungen nicht erfüllen, können in Deutschland von Mitgliedern der gesetzlichen
Krankenversicherungen nicht beansprucht werden, dürfen die Leistungserbrin-
ger nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.
Obwohl über die offizielle Definition des Begriffs „ausreichend“ (als ausreichend
gilt eine Leistung, wenn sie dem Einzelfall angepasst ist, dem allgemein aner-
kannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entspricht und den medizinischen
Fortschritt berücksichtigt) im Gesetzestext ein klares Votum für eine moderne,
den individuellen Bedürfnissen Betroffener angepasste bzw. entsprechende The-
rapie verankert wurde, lehrt die ge-/erlebte praktische Erfahrung, dass spätes-
tens mit der Einführung des Wirtschaftlichkeitsgebotes seitens des Gesetzgebers
der letzte Schritt der Abkehr von der Gesundheit „als absolut höchstem Gut“ hin
zur „Gesundheit als relativem (Wirtschafts-) Gut“ vollzogen wurde.
Vor diesem Hintergrund sehen sich Ärztinnen und Ärzte, aber auch nichtärzt-
liches medizinisches Assistenzpersonal, Pflegekräfte, Mitarbeiter im medizini-
schen Dienst der Krankenkassen, Apotheker und nicht zuletzt auch Patienten und
deren Angehörige in ihrem alltäglichen Leben zunehmend mit ethischen Heraus-
forderungen konfrontiert, deren Grenzen sich einerseits durch den medizinisch-
technischen Fortschritt und die damit verbundenen Handlungs- und Interven-
tionsmöglichkeiten kontinuierlich erweitern, deren Verfügbarkeit andererseits
jedoch angesichts einer kontinuierlich steigenden Lebenserwartung und konse-
kutiv schwindender finanzieller Ressourcen zunehmend beschränkt wird. Immer
häufiger wird es im praktischen Alltag notwendig, Antworten auf die Frage zu
geben, ob alles, was medizinisch im Idealfall möglich ist, im konkreten Einzelfall
auch tatsächlich durchgeführt werden soll, darf oder muss.
Hintergrund