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EG:
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EL:
4
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89,7
Aus nachvollziehbaren Gründen sind in der Regel die Folgen
einer medizinisch nicht-indizierten Substitution wirkstoffidenti-
scher Fertigarzneimittel bei vorübergehenden, zeitlich befriste-
ten (Kurzzeit-)Behandlungen und insbesondere Erstbehandlun-
gen geringer, als bei längerfristig notwendigen Dauertherapien.
Bzgl. der bei befristeten (Kurzzeit-)Behandlungen im Vorder-
grund stehenden Arzneimittelsubstitution vor Behandlungsbe-
ginn, muss gewährleistet sein, dass die seitens des behandeln-
den Arztes im Einvernehmen mit dem Patienten getroffenen
Überlegungen bzgl. eines (bzgl. Darreichungs- und Applikati-
onsform, Wirkstofffreisetzung und Handhabung, etc.) für den
konkreten Behandlungsfall geeigneten Fertigarzneimittels durch
eine medizinisch Substitution nicht konterkariert werden.
Meine Notizen: