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http://www.DGS-PraxisLeitlinien.de# 21
EG:
C
EL:
4
K
A
:
84,8
Bei Verfügbarkeit verschiedener wirkstoffgleicher Präparate
kann aufgrund der in Deutschland geltenden Zulassungsverfah-
ren zunächst grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass
alle für die Behandlung in Frage kommenden bzw. verfügbaren
wirkstoffidentischen Fertigarzneimittel in der betreffenden Indi-
kation (aufgrund ihrer pharmazeutischen Äquivalenz, adäquater
Qualität und bioäquivalenter Eigenschaften) als therapeutisch
vergleichbare Alternativen eingesetzt werden können.
Aus wirtschaftlichen Erwägungen heraus kann deshalb grund-
sätzlich die Verordnung eines/des preisgünstigen/-sten Fertig-
arzneimittels erfolgen, ohne dass hieraus zwangsläufig Nachtei-
le für den Betroffenen resultieren.
Zu beachten sind diesbezüglich jedoch in jedem Fall die Beson-
derheiten, die bei der Verordnung von Fertigarzneimitteln mit
modifizierter/retardierter Wirkstofffreisetzung berücksichtigt
werden müssen und bei denen für den jeweiligen individuellen
Behandlungsfall geprüft werden muss, inwiefern diese zur Erzie-
lung eines definierten Behandlungserfolges relevant sind.
Meine Notizen: