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http://www.DGS-PraxisLeitlinien.de# 19
EG:
C
EL:
4
K
A
:
92,6
Obligate Voraussetzungen für einen medizinisch nicht-indizier-
ten Austausch schmerzmedizinisch genutzter Fertigarzneimittel
ist, dass die in Frage kommenden Arzneimittel …
a. denselben Wirkstoff in identischer Wirkstärke enthalten
b. analoge biopharmazeutische Eigenschaften aufweisen
(d.h. den Wirkstoff - unter Berücksichtigung des kon-
kreten Anwendungsbedarfs - in vergleichbarer Weise
freisetzen)
c. in demselben Aggregatzustand (fest, flüssig, Tablette,
Pflaster, Salbe, Creme, Spray, etc.) zur Anwendung
kommen
d. über identische Darreichungs- und Arzneiformen verfü-
gen
e. keine Unterschiede bzgl. arzneistoffunabhängiger Bei-
mengungen aufweisen
f.
bzgl. umstellungsbedingter Änderungen von Verpackung
und/oder Anwendungshilfen für den Patienten keine
kritischen Anwendungsbeschränkungen verursachen
Meine Notizen: