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EG:
C
EL:
4
K
A
:
90,7
Da sich die Substitution wirkstoffidentischer Fertigarzneimit-
tel nicht aus einer medizinischen Notwendigkeit heraus (d.h.
aufgrund patienten- bzw. erkrankungs-spezifischer Umstände)
ergibt, sondern aus wirtschaftlichen Überlegungen, müssen
die mit ihr in Verbindung stehenden Mehraufwendungen (z.B.
durch neuerliche Aufklärungen, Handhabungserläuterungen,
Einholung des Patienteneinverständnis, etc.) gesondert (extra-
budgetär) vergütet werden. Diese zusätzlichen Kosten müssen
bei der Betrachtung der Gesamtwirtschaftlichkeit des Substituti-
onsgebotes mit berücksichtigt und dürfen nicht der Pauschalver-
gütung zugeordnet werden.
Meine Notizen: