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http://www.DGS-PraxisLeitlinien.de# 2
EG:
C
EL:
4
K
A
:
91,7
Gesamtwirtschaftlich betrachtet bedingt der unmittelbar mit
der Schmerzbehandlung - z.B. durch die Verordnung von Arz-
neimitteln verursachte - direkte Ressourcenverbrauch nur ei-
nen Bruchteil der krankheitsspezifischen Gesamtkosten, die vor
allem durch die indirekten Kosten (z.B. durch Krankentagegeld
oder Arbeitsunfähigkeitszahlungen bedingten) sowie sonstige
krankheitsbedingte Transferzahlungen (wie z.B. Rente oder So-
zialhilfe) verursacht werden.
Meine Notizen: