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EG:

C

EL:

4

K

A

:

80,4

Angesichts schwindender finanzieller Ressourcen und einer

kontinuierlich steigenden Lebenserwartung muss sich auch die

Schmerzmedizin den damit einhergehenden ökonomischen He-

rausforderungen und den Vorgaben des Wirtschaftlichkeitsge-

botes nach § 12 Abs. 1 SGB V stellen, um flächendeckend allen

Betroffenen eine bestmögliche Versorgung zu gewährleisten.

Meine Notizen: