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EG:
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EL:
4
K
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80,4
Angesichts schwindender finanzieller Ressourcen und einer
kontinuierlich steigenden Lebenserwartung muss sich auch die
Schmerzmedizin den damit einhergehenden ökonomischen He-
rausforderungen und den Vorgaben des Wirtschaftlichkeitsge-
botes nach § 12 Abs. 1 SGB V stellen, um flächendeckend allen
Betroffenen eine bestmögliche Versorgung zu gewährleisten.
Meine Notizen: